Rechtliches
Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheit ist für BSt Next kein Zusatz, sondern Markenkern. Eine unserer Gründerinnen kommuniziert auf Wunsch in Deutscher Gebärdensprache – eine unzugängliche Website wäre ein Widerspruch.
Angestrebter Standard
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Dazu gehören unter anderem:
- ausreichende Kontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext)
- vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
- ein Skip-Link zum Hauptinhalt
- mit Beschriftungen verknüpfte Formularfelder
- Fehlermeldungen in Textform, nicht nur über Farbe
- Respektieren von „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion)
- kein Captcha – stattdessen ein unsichtbares Honeypot-Feld
Feedback
Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@bst-next.de – wir bessern nach.
Platzhalter: Stand der Vereinbarkeit, Erstellungsdatum der Erklärung und das formale Schlichtungsverfahren werden von BSt Next ergänzt.
