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Rechtliches

Barrierefreiheitserklärung

Barrierefreiheit ist für BSt Next kein Zusatz, sondern Markenkern. Eine unserer Gründerinnen kommuniziert auf Wunsch in Deutscher Gebärdensprache – eine unzugängliche Website wäre ein Widerspruch.

Angestrebter Standard

Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA. Dazu gehören unter anderem:

  • ausreichende Kontraste (mindestens 4,5:1 für Fließtext)
  • vollständige Bedienbarkeit per Tastatur mit sichtbarem Fokus
  • ein Skip-Link zum Hauptinhalt
  • mit Beschriftungen verknüpfte Formularfelder
  • Fehlermeldungen in Textform, nicht nur über Farbe
  • Respektieren von „Bewegung reduzieren“ (prefers-reduced-motion)
  • kein Captcha – stattdessen ein unsichtbares Honeypot-Feld

Feedback

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns an info@bst-next.de – wir bessern nach.

Platzhalter: Stand der Vereinbarkeit, Erstellungsdatum der Erklärung und das formale Schlichtungsverfahren werden von BSt Next ergänzt.